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Beratung

Auf Wunsch beraten die Förderschullehrerinnen und -lehrer des rBFZ bereits ab dem Kindergarten Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer bei der Schulwahl. Bei Kindern mit festgestellten oder offensichtlichen Förderbedarfen, die von den Lernzielen der allgemeinen Schule abweichend unterrichtet und gefördert werden oder zusätzliche personelle, räumliche oder sächliche Unterstützung benötigen, werden der Schulträger und überregionale Beratungsangebote in den Beratungsprozess mit einbezogen.  

Bei Schülerinnen und Schülern, für die bereits ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt wurde, wird vor dem Übergang in eine andere Schule oder dem Wechsel in eine andere Schulform eine sonderpädagogische Stellungnahme durch das rBFZ erstellt. Im Mittelpunkt dieses Entscheidungsverfahrens steht die Wahl des geeigneten Schul- und Förderortes.