Kranke Schülerinnen und Schüler
Im Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler werden Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte gefördert, die in eine Klinik oder eine ähnliche Einrichtung stationär oder teilstationär aufgenommen werden und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind.
Voraussetzung für die Erteilung des Krankenhausunterrichts ist eine lang andauernde Erkrankung von mehr als sechs Wochen oder ein innerhalb eines Schuljahres wiederholter Aufenthalt im Krankenhaus während der regelmäßigen Unterrichtszeit der Schulen.
Die Teilnahme der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers am Unterricht ist von der Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus unabhängig. Der Unterricht in der Schule für Kranke kann bei Bedarf als häuslicher Sonderunterricht sowie im Bereich der Rückführung als Sonderunterricht in der allgemeinen Schule durchgeführt werden.