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Geistige Entwicklung

Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung unterrichtet. Unterricht und Erziehung in diesem Bildungsgang berücksichtigen die individuelle Lernausgangslage in besonders starkem Maße. Sie tragen zur aktiven kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe bei und ermöglichen den Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken, die die Schülerinnen und Schüler nach ihren Möglichkeiten befähigen, selbstbestimmt soziale Bezüge mitzugestalten und zur eigenen Existenzsicherung beizutragen.

Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler nach eigenen Richtlinien für diesen Förderschwerpunkt unterrichtet. Diese Richtlinien konkretisieren die zu vermittelnden Lern- und Erfahrungsfelder sowie die zu erwerbenden Kompetenzen.

Die Förderung der geistigen Entwicklung bereitet Schülerinnen und Schüler auf eine weitgehend selbstständige Lebensführung in Arbeit und Beschäftigung, Wohnen und Freizeit vor.